Beiträge in der Kategorie: Allgemeine Informationen

We Care auf der BioFach 2023

Was fordert das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) von Unternehmen und wie kann der We-Care-Standard bei der Erfüllung unterstützen? Hierauf konzentrierten sich Axel Wirz und Manon Haccius bei ihrer Präsentation von We Care im Forum Nachhaltigkeit am 15.2. in Nürnberg.

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Angemessene Existenz

Mindestlohn, angemessene oder existenzsichernde Löhne und Einkommen. Durch das Lieferkettengesetz ist Bewegung in die Frage gekommen, wie Entlohnung in der Lieferkette definiert werden sollte. Ein Überblick.

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Lieferketten-Sorgfaltspflicht auch für kleine und mittlere Unternehmen

„Das Lieferkettengesetz gilt nicht für uns, weil wir weniger als 1.000 Mitarbeitende haben.“ Für viele kleine und mittlere Unternehmen könnte so eine Haltung unangenehme Folgen haben. Zwar trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aktuell nur für Hersteller und Händler mit über 3.000 und ab 2024 dann auch für jene mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zu.

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We Care-Anerkennungsliste – Soziale Risiken in der Lieferkette

Zur Vereinfachung des Zertifizierungsaufwandes hat der We-Care-Steuerungsausschuss eine Anerkennungsliste von anerkannten Sozialstandards verabschiedet. Ab sofort können sich Unternehmen zur Erfüllung des Kriteriums „Soziale Risiken in der Lieferlette“ an dieser Positiv-Liste orientieren. 

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We Care, Risikomanagement und das Lieferkettengesetz

Das Risikomanagement, seit jeher ein wichtiges Instrument der Unternehmensführung, bekommt Themenzuwachs. Neben klassischen Finanz-, Produkt- oder Software-Risiken betrachten Analysten nun auch die Nichtbeachtung von Menschenrechten und Sozialstandards in der Lieferkette als potenzielle Risikofaktoren. Diese Erweiterung um ein zentrales Thema der Nachhaltigkeit liegt freilich nicht in einem Bewusstseinswandel, sondern im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz begründet.

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Europäisches Lieferkettengesetz: EU-Kommission will strenges Regelwerk

Die Lebensmittelbranche kommt nicht zur Ruhe. Erst im vergangenen Jahr haben Bundestag und Bundesrat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet und damit für viel Bewegung unter den betroffenen Unternehmen gesorgt. Im Februar nun hat die EU-Kommission mit einem eigenen Gesetzesentwurf nachgelegt.

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Lieferketten und KMU

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürften erleichtert sein, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an ihnen offenbar vorbeigeht. Denn, so die landläufige Meinung, gelte es ja nur für die Großen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für jene mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Das ist richtig und für die meisten KMUs trifft dies auch zu, doch eben nicht für alle. Die Tücke liegt im Detail: Manche Kleinunternehmen geraten indirekt ins Visier des LkSG, nämlich dann, wenn ihre eigenen, größeren Kunden der Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten nachkommen müssen.

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Kontakt

Axel Wirz
FiBL Deutschland e.V.
Tel: +49 69 713 7699 – 150
axel.wirz@fibl.org