Lieferketten-Sorgfaltspflicht auch für kleine und mittlere Unternehmen

9. Februar 2023

„Das Lieferkettengesetz gilt nicht für uns, weil wir weniger als 1.000 Mitarbeitende haben.“ Für viele kleine und mittlere Unternehmen könnte so eine Haltung unangenehme Folgen haben. Zwar trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aktuell nur für Hersteller und Händler mit über 3.000 und ab 2024 dann auch für jene mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zu. Indirekt sind jedoch alle Unternehmen betroffen, die als Hersteller von Private Label oder als Zulieferer des LEH bzw. des Fachhandels aktiv sind.

Denn der LEH selbst ist in den meisten Fällen rechenschaftspflichtig – und braucht deshalb Rechtssicherheit auch von seinen unmittelbaren Lieferanten. Worin genau die Erwartungen des LEH liegen, ist allerdings individuell, weil die Ausführungen des LkSG unterschiedlich interpretiert werden. Typische Anforderungen an die kleineren Hersteller- oder Handelspartner können zum Beispiel sein: Lieferantenverträge mit zusätzlichen sozialen oder ökologischen Aspekten, Schulungsvereinbarungen oder Kontrollmaßnahmen. Letztlich geht es also um die Errichtung von Prozessen, die umweltbezogene und soziale Kriterien in der Lieferkette sicherstellen und dokumentieren.

Auf dieser Ebene arbeitet der Managementstandard We Care. Das Lieferkettenmanagement ist eines der zentralen Handlungsfelder. Hinzu kommen Unternehmensführung, Umweltmanagement und Mitarbeiterverantwortung. Dieser umfassende Blick hat das Ziel, nachhaltige Prozesse im gesamten Unternehmen zu verankern – systematisch und transparent. We-Care-zertifizierte Unternehmen bringen somit sehr gute Voraussetzungen mit, um die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Und kleinen Unternehmen hilft die Zertifizierung, um bei den Partnern des LEH eine Voranerkennung zu erreichen.