Lie­­fer­ketten-Sor­g­­falts­pflicht auch für kleine und mittlere Unter­nehmen

9. Februar 2023

„Das Lie­fer­ket­ten­gesetz gilt nicht für uns, weil wir weniger als 1.000 Mit­ar­bei­tende haben.“ Für viele kleine und mittlere Unter­nehmen könnte so eine Haltung unan­ge­nehme Folgen haben. Zwar trifft das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­gesetz (LkSG) aktuell nur für Her­steller und Händler mit über 3.000 und ab 2024 dann auch für jene mit mehr als 1.000 Mit­ar­bei­tenden zu. Indirekt sind jedoch alle Unter­nehmen betroffen, die als Her­steller von Private Label oder als Zulie­ferer des LEH bzw. des Fach­handels aktiv sind.

Denn der LEH selbst ist in den meisten Fällen rechen­schafts­pflichtig – und braucht deshalb Rechts­si­cherheit auch von seinen unmit­tel­baren Lie­fe­ranten. Worin genau die Erwar­tungen des LEH liegen, ist aller­dings indi­vi­duell, weil die Aus­füh­rungen des LkSG unter­schiedlich inter­pre­tiert werden. Typische Anfor­de­rungen an die klei­neren Her­steller- oder Han­dels­partner können zum Bei­spiel sein: Lie­fe­ran­ten­ver­träge mit zusätz­lichen sozialen oder öko­lo­gi­schen Aspekten, Schu­lungs­ver­ein­ba­rungen oder Kon­troll­maß­nahmen. Letztlich geht es also um die Errichtung von Pro­zessen, die umwelt­be­zogene und soziale Kri­terien in der Lie­fer­kette sicher­stellen und doku­men­tieren.

Auf dieser Ebene arbeitet der Manage­ment­standard We Care. Das Lie­fer­ket­ten­ma­nagement ist eines der zen­tralen Hand­lungs­felder. Hinzu kommen Unter­neh­mens­führung, Umwelt­ma­nagement und Mit­ar­bei­ter­ver­ant­wortung. Dieser umfas­sende Blick hat das Ziel, nach­haltige Pro­zesse im gesamten Unter­nehmen zu ver­ankern – sys­te­ma­tisch und trans­parent. We-Care-zer­ti­fi­zierte Unter­nehmen bringen somit sehr gute Vor­aus­set­zungen mit, um die Anfor­de­rungen des LkSG zu erfüllen. Und kleinen Unter­nehmen hilft die Zer­ti­fi­zierung, um bei den Partnern des LEH eine Vora­n­er­kennung zu erreichen.