We-Care-Standard: Wei­ter­ge­hende Aner­kennung ganz­heit­licher Nach­hal­tig­keits­stan­dards
15. März 2022

Viele nach­haltig auf­ge­stellte Unter­nehmen sind bereits nach EMAS, ISO 14001 oder anderen Stan­dards zer­ti­fi­ziert, und wollen in Hin­blick auf den umfas­sen­deren We-Care-Standard Dop­pel­au­di­tie­rungen ver­meiden. Diesem Bedürfnis kommt We Care ent­gegen, denn We Care inte­griert zahl­reiche anspruchs­volle Ein­zel­stan­dards und ergänzt dieses sinnvoll. Damit ent­steht für Unter­nehmen kein Mehr­fach­aufwand. Diese Aner­kennung ganz­heit­licher Nach­hal­tig­keits­stan­dards hat der We-Care-Steue­rungs­aus­schuss in seiner letzten Sitzung im November 2021 nun weiter prä­zi­siert.

Grund­vor­aus­setzung ist, dass durch eine vor­aus­ge­gangene Zer­ti­fi­zierung bestimmte Anfor­de­rungen von We Care bereits aus­rei­chend geprüft und bewertet wurden. Dazu zählt auch die Frage innerhalb des Lie­fer­ket­ten­ma­nage­ments, welche Lie­fe­ran­ten­zer­ti­fi­zie­rungen als Nachweis der von We Care gefor­derten Umwelt- und Sozi­al­stan­dards aner­ken­nungs­fähig sind. Ob diese Vor­leis­tungen für ein­zelne Kri­terien oder ganze Hand­lungs­felder von We Care aner­kannt werden, klärt im Ein­zelfall der We-Care-Stan­dard­halter FiBL Deutschland e.V. im Rahmen einer Über­prüfung (die hierfür anfal­lenden Gebühren betragen 1.000 Euro). Die Aner­kennung ist eine Über­ein­stim­mungs­prüfung mit den jeweils rele­vanten Anfor­de­rungen von We Care, sie trifft keine Aussage darüber, wie anspruchsvoll der Standard ist. Dieses Ver­fahren können ent­weder stan­dard­ge­bende Orga­ni­sa­tionen oder Unter­nehmen, die nach dem ent­spre­chenden Standard zer­ti­fi­ziert sind, bean­tragen. Die Ent­scheidung über eine Auf­nahme eines Stan­dards als aner­ken­nungs­fähige Vor­leistung für We Care erfolgt über den We-Care-Steue­rungs­aus­schuss.

Weitere Infor­ma­tionen

Alle Vor­aus­set­zungen sind im We-Care-Standard hin­terlegt.
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We Care Zer­ti­fi­zie­rungs­standard

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Stand: 12. Dezember 2022

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