Lie­fer­ketten und KMU
19. Dezember 2021

Im Fahr­wasser der Großen: Sorg­falts­pflicht auch für kleine und mittlere Unter­nehmen

Viele kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) dürften erleichtert sein, dass das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­gesetz (LkSG) an ihnen offenbar vor­beigeht. Denn, so die land­läufige Meinung, gelte es ja nur für die Großen mit mehr als 3.000 Mit­ar­bei­tenden und ab 2024 für jene mit mehr als 1.000 Mit­ar­bei­tenden. Das ist richtig und für die meisten KMUs trifft dies auch zu, doch eben nicht für alle. Die Tücke liegt im Detail: Manche Klein­un­ter­nehmen geraten indirekt ins Visier des LkSG, nämlich dann, wenn ihre eigenen, grö­ßeren Kunden der Sorg­falts­pflicht entlang der Lie­fer­ketten nach­kommen müssen.

Bei­spiel: Eine regionale Bäckerei mit 150 Beschäf­tigten beliefert die Selbst­be­die­nungs-Bröt­chen­stände eines Super­markt-Filia­listen. Der Super­markt hat über 3.000 Mit­ar­bei­tende und fällt damit unter das Lie­fer­ket­ten­gesetz. Oder ein ver­gleichs­weise kleiner Her­steller, der für Eigen­marken des Handels pro­du­ziert. Auch dieser kann indirekt betroffen sein und muss dann alle Anfor­de­rungen des Gesetzes erfüllen. Die Großen ziehen also in manchen Fällen die Kleinen in das Fahr­wasser des Lie­fer­ket­ten­ge­setzes. Der größere Han­dels­partner wird dann dem klei­neren die Auf­lagen nennen, denn letz­terer ist ja Teil der Lie­fer­kette des grö­ßeren Partners.

Auch den indirekt betrof­fenen klei­neren Unter­nehmen kann We Care helfen. Denn zer­ti­fi­zierten Unter­nehmen fällt es viel leichter, die Anfor­de­rungen ihrer Kunden und des LkSG entlang ihrer eigenen Lie­fer­kette nach­zu­weisen als Nicht-Zer­ti­fi­zierten. So können kleinere Unter­nehmen durch das We-Care-Zer­ti­fikat bei großen Han­dels­un­ter­nehmen eine Vora­n­er­kennung erreichen.  Auch hier ein Bei­spiel: Ein Lie­ferant ist Partner in der Lie­fer­kette eines großen Han­dels­un­ter­nehmens. Dieses kann dann mit­teilen, dass der kleinere Lie­ferant We-Care-zer­ti­fi­ziert ist und dass dies über­prüft worden sei. Damit ist dann die Sorg­falts­pflicht des klei­neren Unter­nehmens erfüllt.

Ob 50, 500 oder 50.000 Mit­ar­bei­tende: die Über­nahme von sozialer und öko­lo­gi­scher Ver­ant­wortung ist keine Frage der Unter­neh­mens­größe. Deshalb macht We Care Unter­nehmen jeder Größe fit in der Ein­haltung ihrer Sorg­falts­pflicht am Standort und entlang der Lie­fer­kette.