Risikofall Lebensmittelbranche
Der wichtigste Unterschied: Der Kommissionsvorschlag zieht die Schwelle der betroffenen Unternehmen bereits bei 500 Mitarbeitenden bzw. bei einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Auch betrachtet die Kommission jene Branchen, in deren Lieferketten soziale und ökologische Ausbeutung vergleichsweise wahrscheinlich ist, als Risikobranchen. Dazu zählt neben der Textilindustrie oder dem Bergbau auch die Landwirtschaft bzw. Lebensmittelindustrie. Für diese Branchen beginnt die gesetzliche Sorgfaltspflicht bereits ab einer Unternehmensgröße von 250 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Zum Vergleich: Das deutsche LkSG hat die Grenze bei Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden ab 2023 bzw. 1.000 Beschäftigten ab 2024 gezogen. Dass in manchen Fällen in Deutschland auch kleine und mittelgroße Unternehmen betroffen sein können, weil deren Kunden für ihre Lieferketten entsprechende Nachweise verlangen, hatten wir bereits vor Kurzem berichtet.
Auch die zivilrechtliche Haftung, also die Möglichkeit eine womöglich vernachlässigte Sorgfaltspflicht einzuklagen, bringt die EU-Kommission auf den Tisch. Dieser Aspekt hatte im Entwurf des deutschen LkSG lange für Widerstand aus der Wirtschaft gesorgt und verschwand schließlich im Kompromissentwurf der drei beteiligten Ministerien.
Umweltpolitische Sorgfaltspflicht
Das Ziel der EU-Kommission ist, für eine europäische Wettbewerbsgleichheit zu sorgen und gleichzeitig die Globalisierung möglichst fair zu gestalten. Fairness beinhaltet auch den Klimaschutz. So betont der Kommissionsentwurf die Bedeutung des Privatsektors für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels. Während im deutschen Gesetz eine umweltpolitische Sorgfaltspflicht fehlt, fordert der EU-Kommissionsentwurf von Unternehmen zumindest einen Klimaschutzplan im Sinne des Pariser Klimaabkommens – allerdings ohne dass Unternehmen in die Haftung genommen werden können, wenn sich ihre Pläne als nicht klimagerecht erweisen sollten.
Zusammengefasst: Auch kleinere Unternehmen der Lebensmittelbranche müssen sich über kurz oder lang auf verpflichtende Maßnahmen für sozial und ökologisch gerechte Lieferketten einstellen, zumal die Food-Branche als Risikobranche eingeordnet und mit strengeren Maßstäben bedacht wird. Vor diesem Hintergrund dürfte auch jetzt wieder bei vielen Unternehmen eine ähnliche Unruhe entstehen wie seinerzeit bei der Vorstellung des deutschen Lieferkettengesetzes. Wenn es ums Fitmachen für die neue Gesetzeslage geht, haben jene Unternehmen einen Vorteil, für die Fairness in der Lieferkette nicht eine Last oder eine auferlegte Pflicht darstellt, sondern Ausdruck des eigenen unternehmerischen Selbstverständnisses ist. Insbesondere für diese Unternehmen wurde der We-Care-Standard entwickelt.
Was We Care leistet
We Care bereitet große und kleine Food-Unternehmen auf die nationale und europäische Lieferkettengesetzgebung vor. Als Managementsystem-Standard prüft und bestätigt We Care die systematisch nachhaltige und partnerschaftliche Arbeitsweise von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten. Ganz wesentlich: We Care verbessert die Managementsysteme einschließlich der Prozesse der zertifizierten Unternehmen und ermöglicht deren kontinuierliche Weiterentwicklung. Was die Zertifizierung für einen Hersteller bedeuten kann, lesen Sie in unserem aktuellen Anwender-Interview.