Euro­päi­sches Lie­fer­ket­ten­gesetz: EU-Kom­­mission will strenges Regelwerk
15. März 2022
Die Lebens­mit­tel­branche kommt nicht zur Ruhe. Erst im ver­gan­genen Jahr haben Bun­destag und Bun­desrat das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­gesetz (LkSG) ver­ab­schiedet und damit für viel Bewegung unter den betrof­fenen Unter­nehmen gesorgt. Im Februar nun hat die EU-Kom­mission mit einem eigenen Geset­zes­entwurf nach­gelegt. Auch wenn Euro­pa­par­lament und der Rat der Regierung diesem Vor­haben noch zustimmen müssen, und sicherlich noch Ände­rungen zu erwarten sind, so ist das Signal aus Brüssel ein­deutig: Auch die EU will Men­schen­rechte und Umwelt entlang der Lie­fer­ketten schützen – und setzt dafür deutlich strengere Maß­stäbe an als der deutsche Gesetz­geber.

Risi­kofall Lebens­mit­tel­branche

Der wich­tigste Unter­schied: Der Kom­mis­si­ons­vor­schlag zieht die Schwelle der betrof­fenen Unter­nehmen bereits bei 500 Mit­ar­bei­tenden bzw. bei einem Umsatz von mehr als 150 Mil­lionen Euro. Auch betrachtet die Kom­mission jene Branchen, in deren Lie­fer­ketten soziale und öko­lo­gische Aus­beutung ver­gleichs­weise wahr­scheinlich ist, als Risi­ko­branchen. Dazu zählt neben der Tex­til­in­dustrie oder dem Bergbau auch die Land­wirt­schaft bzw. Lebens­mit­tel­in­dustrie. Für diese Branchen beginnt die gesetz­liche Sorg­falts­pflicht bereits ab einer Unter­neh­mens­größe von 250 Beschäf­tigten und 40 Mil­lionen Euro Jah­res­umsatz. Zum Ver­gleich: Das deutsche LkSG hat die Grenze bei Unter­nehmen mit über 3.000 Mit­ar­bei­tenden ab 2023 bzw. 1.000 Beschäf­tigten ab 2024 gezogen. Dass in manchen Fällen in Deutschland auch kleine und mit­tel­große Unter­nehmen betroffen sein können, weil deren Kunden für ihre Lie­fer­ketten ent­spre­chende Nach­weise ver­langen, hatten wir bereits vor Kurzem berichtet.

Auch die zivil­recht­liche Haftung, also die Mög­lichkeit eine womöglich ver­nach­läs­sigte Sorg­falts­pflicht ein­zu­klagen, bringt die EU-Kom­mission auf den Tisch. Dieser Aspekt hatte im Entwurf des deut­schen LkSG lange für Wider­stand aus der Wirt­schaft gesorgt und ver­schwand schließlich im Kom­pro­miss­entwurf der drei betei­ligten Minis­terien.

Umwelt­po­li­tische Sorg­falts­pflicht

Das Ziel der EU-Kom­mission ist, für eine euro­päische Wett­be­werbs­gleichheit zu sorgen und gleich­zeitig die Glo­ba­li­sierung mög­lichst fair zu gestalten. Fairness beinhaltet auch den Kli­ma­schutz. So betont der Kom­mis­si­ons­entwurf die Bedeutung des Pri­vat­sektors für die Ein­haltung des 1,5‑Grad-Ziels. Während im deut­schen Gesetz eine umwelt­po­li­tische Sorg­falts­pflicht fehlt, fordert der EU-Kom­mis­si­ons­entwurf von Unter­nehmen zumindest einen Kli­ma­schutzplan im Sinne des Pariser Kli­ma­ab­kommens – aller­dings ohne dass Unter­nehmen in die Haftung genommen werden können, wenn sich ihre Pläne als nicht kli­ma­ge­recht erweisen sollten.

Zusam­men­ge­fasst: Auch kleinere Unter­nehmen der Lebens­mit­tel­branche müssen sich über kurz oder lang auf ver­pflich­tende Maß­nahmen für sozial und öko­lo­gisch gerechte Lie­fer­ketten ein­stellen, zumal die Food-Branche als Risi­ko­branche ein­ge­ordnet und mit stren­geren Maß­stäben bedacht wird. Vor diesem Hin­ter­grund dürfte auch jetzt wieder bei vielen Unter­nehmen eine ähn­liche Unruhe ent­stehen wie sei­nerzeit bei der Vor­stellung des deut­schen Lie­fer­ket­ten­ge­setzes. Wenn es ums Fit­machen für die neue Geset­zeslage geht, haben jene Unter­nehmen einen Vorteil, für die Fairness in der Lie­fer­kette nicht eine Last oder eine auf­er­legte Pflicht dar­stellt, sondern Aus­druck des eigenen unter­neh­me­ri­schen Selbst­ver­ständ­nisses ist. Ins­be­sondere für diese Unter­nehmen wurde der We-Care-Standard ent­wi­ckelt.

Was We Care leistet

We Care bereitet große und kleine Food-Unter­nehmen auf die nationale und euro­päische Lie­fer­ket­ten­ge­setz­gebung vor. Als Manage­ment­system-Standard prüft und bestätigt We Care die sys­te­ma­tisch nach­haltige und part­ner­schaft­liche Arbeits­weise von Unter­nehmen entlang ihrer Lie­fer­ketten. Ganz wesentlich: We Care ver­bessert die Manage­ment­systeme ein­schließlich der Pro­zesse der zer­ti­fi­zierten Unter­nehmen und ermög­licht deren kon­ti­nu­ier­liche Wei­ter­ent­wicklung. Was die Zer­ti­fi­zierung für einen Her­steller bedeuten kann, lesen Sie in unserem aktu­ellen Anwender-Interview.