Das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) wurde am 24. Mai nun auch vom EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat angenommen.
EU-Lieferketten-Richtlinie kommt doch
Trotz der von der FDP erzwungenen Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung am 15.3. ist nun doch eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitglieder für eine EU-Lieferketten-Richtlinie zustande gekommen.
Green Claims: Änderungen auch für die Bio-Kommunikation
Die Kommunikation mit umweltbezogenen Aussagen steht durch die Green Claims Directive auf dem Prüfstand. Auch die Bio-Branche muss künftig präziser mit ihrer Kommunikation umgehen. Wir fassen hier den Vortrag des FiBL „Was darf die Bio-Branche noch sagen?“ auf der diesjährigen BioFach zusammen.
Green Claims: Was man noch sagen darf
Zwei neue Richtlinien beschäftigen derzeit die Verantwortlichen in der EU: die sogenannte Green Claims Richtlinie sowie die Ergänzungen zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, kurz Änderungsrichtlinie. Beide haben das Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Treffen umweltfreundlicher Kaufentscheidungen zu unterstützen. Vor allem soll irreführenden Umweltaussagen und intransparenten Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln, also Greenwashing, ein Riegel vorgeschoben werden.
EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neue EU-Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit bringt aktuell viel Bewegung in die europäische Unternehmenslandschaft. Die Absicht der Vorgabe: Sie möchte in der gesamten EU für große und börsennotierte Unternehmen vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen erreichen.
EU-Parlament stimmt für verschärftes Lieferkettengesetz
Nach dem deutschen soll noch in diesem Jahr auch ein europäisches Lieferkettengesetz folgen. Dem Richtlinienentwurf hat das EU-Parlament am 1. Juni zugestimmt. Die Botschaft des EU-Parlaments ist eindeutig:
Neue EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferketten
Seit Ende Juni ist die neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten in Kraft. Unternehmen und Händler in der EU haben jetzt 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Das bedeutet eine Sorgfaltspflicht für jene Unternehmen, die Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Leder oder Möbel in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren.
Kontakt
Axel Wirz
FiBL Deutschland e.V.
Tel: +49 69 713 7699 – 150
axel.wirz@fibl.org
We Care: Der neue umfassende Nachhaltigkeitsstandard für Lebensmittelunternehmen
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Stand: 16. Juli 2024