EU-Lieferketten-Richtlinie kommt doch
Trotz der von der FDP erzwungenen Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung am 15.3. ist nun doch eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitglieder für eine EU-Lieferketten-Richtlinie zustande gekommen. Dadurch gewinnt der Schutz sozialer und ökologischer Menschenrechte in den Lieferketten an Bedeutung, auch wenn die Richtlinie in ihrer jetzigen Form im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf entkräftet wurde. So gilt sie für europäische Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und nicht schon ab 500 Mitarbeitenden, und der Mindestumsatz ist auf 450 Millionen angehoben worden. Es gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Das deutsche LkSG muss nun an die schärferen EU-Haftungsregelungen angepasst werden. Im deutschen Gesetz strenger reglementiere Vorgaben bleiben jedoch bestehen.
Für den We-care-Standard bedeutet das, dass der Steuerungsausschuss ggf. eine Anpassung der Kriterien vornehmen wird, so dass We-Care zertifizierte Unternehmen immer sicher sein können, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.