Green Claims: Änderungen auch für die Bio-Kommunikation

19. März 2024

Die Kommunikation mit umweltbezogenen Aussagen steht durch die Green Claims Directive auf dem Prüfstand. Auch die Bio-Branche muss künftig präziser mit ihrer Kommunikation umgehen. Wir fassen hier den Vortrag des FiBL „Was darf die Bio-Branche noch sagen?“ auf der diesjährigen BioFach zusammen.

Das bereits von der EU verabschiedete Greenwashing-Verbot soll, wenn es nach dem Willen von EU-Kommission und -Parlament geht, noch um die Green Claims Directive, also der Richtlinie über umweltbezogene Aussagen, und die Änderungen zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, kurz Änderungsrichtlinie ergänzt werden.  Künftig müssen Unternehmen – ausgenommen sind Kleinstunternehmen – Nachweise und Informationen vorlegen, um ihre umweltbezogenen Marketingaussagen zu rechtfertigen. Solche Aussagen sollen innerhalb eines Monats von akkreditierten Prüfern bewertet und freigegeben werden. Hierdurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Treffen umweltfreundlicher Kaufentscheidungen unterstützt werden, gleichzeitig soll irreführenden Umweltaussagen und intransparenten Nachhaltigkeitssiegeln ein Riegel vorgeschoben werden.

Vor diesem Hintergrund wurde die Änderungs-Richtlinie u. a. um folgende Punkte erweitert:

  • Es dürfen keine Nachhaltigkeitssiegel am Produkt angebracht werden, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
  • Es dürfen keine allgemeinen Umweltaussagen getroffen werden, wenn man die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.
  • Es dürfen keine Umweltaussagen zum gesamten Produkt getroffen werden, wenn sie sich nur auf einen bestimmten Aspekt des Produktes beziehen.
  • Von solchen Einschränkungen dürften vor allem konventionelle Unternehmen betroffen sein, denn sie stellen das Gros der Unternehmen dar. So stellt die EU-Kommission fest, dass 53 Prozent aller Green Claims vage, irreführende oder unbegründete Informationen enthalten. Doch auch die Bio-Branche wird sich auf eine veränderte Kommunikation einstellen müssen, zumal die Änderungs-Richtlinie auch die EU-Bio-Verordnung betrifft. Demnach dürfen Umweltaussagen wie zum Beispiel „umweltfreundlich“, „wassersparend“, „CO2-neutral“, „biologisch abbaubar“ nicht mehr getroffen werden.

Zulässig sind weiterhin Aussagen zu positiven Auswirkungen der biologischen Landwirtschaft wie beispielsweise „Klimaschutz durch ökologischen Landbau“, „Saubereres Grundwasser durch nitratarme Produktion“, „Fruchtbare Böden (oder Artenschutz oder Tierwohl) durch ökologische Landwirtschaft“. Auch erlaubt sind z.B. Umweltaussagen wie „Artgerechte (oder ökologische oder klimaneutrale) Tierhaltung“, „Umweltfreundliche Verpackung“, „Mineralölfreie Druckfarben“, „Ressourcenschonend“.

Für die Bio-Branche, die seit Jahrzehnten die originären Vorteile des biologischen Landbaus zum Teil mit verallgemeinernden Aussagen hervorhebt und sich so gegenüber dem konventionellen Anbau abgrenzt, bedeuten die Änderungen aus der EU eine Neujustierung, mindestens jedoch eine sehr viel bewusstere und genauere Formulierung ihrer Leistungen.

We-Care-Siegel schafft Kommunikationssicherheit

In dieser Gemengelage kommt Gewährleistungsmarken eine besondere Rolle zu, denn sie können auch umweltbezogene Eigenschaften garantieren. Da das We-Care-Siegel als Gewährleistungsmarke sowohl eine staatliche Überprüfung durch die Anerkennung des Europäischen Patentamtes über die Markensatzung als auch ein neutrales Kontrollsystem durch anerkannte Kontrollstellen hat, und darüber hinaus derzeit noch die DaKKS-Akkreditierung (Deutsche Akkreditierungsstelle) durchläuft, entspricht das We-Care-Siegel allen Anforderungen der beiden Richtlinien und kann in der Kommunikation verwendet werden. Das We-Care-Siegel signalisiert somit: Wo nachhaltig draufsteht, ist auch nachhaltig drin.

Wie es weitergeht

Nachdem das EU-Parlament und der Rat das Verbot von Greenwashing bereits bewilligt haben, soll nun in Ergänzung die Green Claims Richtlinie folgen. Für die finale Bestätigung beginnen im nächsten Schritt die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat. Diese sollen gleich nach den Europawahlen im Juni 2024 geführt werden.