Green Claims: Was man noch sagen darf
Die Green-Claims-Richtline konkretisiert die Änderungsrichtlinie, indem sie bestimmte Anforderungen an explizite Umweltaussagen betrachtet und dabei auf die Begründung, Kommunikation und Überprüfbarkeit achtet. Sowohl die Verhinderung von Greenwashing als auch das Verbot der Verwendung unzuverlässiger und intransparenter Nachhaltigkeitsinformationen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Beide Richtlinien, insbesondere die Green Claims Richtlinie, haben eine direkte Auswirkung auf die Umweltkommunikation ökologisch erzeugter Lebensmittel. Dies betrifft zwar nicht die Kennzeichnung und Kommunikation der ökologischen Lebensmittelproduktion, die auf Basis der EU-Ökoverordnung erzeugt werden, jedoch nicht z.B. die Verpackung der ökologischen Lebensmittelprodukte.
Beide Richtlinien definieren, was allgemeine Umweltaussagen, hervorragende Umweltleistungen, Umweltzeichen oder Nachhaltigkeitssiegel sein können. Ausschlaggebend ist, dass die Aussagen neutral überprüfbar sind, dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entsprechen und bei Umweltsiegeln oder -zeichen eine neutrale Überprüfung von Dritten erfolgen muss, die durch staatliche Stellen anerkannt sind.
Da das We-Care-Siegel als Gewährleistungsmarke sowohl eine staatliche Überprüfung durch die Anerkennung des Europäischen Patentamtes über die Markensatzung hat, als auch ein neutrales Kontrollsystem durch anerkannte Kontrollstellen hat und auch aktuell noch die DaKKS-Akkreditierung durchläuft, entspricht das We-care-Siegel allen Anforderungen der beiden Richtlinien und kann in der Kommunikation verwendet werden.
Wenn Sie mehr über die Green Claims Richtlinie und deren Auswirkung auf die Kommunikation von Bio-Lebensmitteln erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein zum Vortrag
„Was darf die Bio-Branche noch sagen?
Green-Claims, der Product Enviromental Footprint und mögliche UmweltaussagenVortrag (FiBL/AöL) und Podiumsdiskussion mit Elisa Jaekel (Hipp), J. Ehernsperger (Neumarkter Lammsbräu), Fritz Konz (Tegut..), Florian Antony (Öko-Institut)
15.2.24 um 10.00 – 11.15 Uhr, Raum Shanghai
BioFach-Kongress, Nürnberg