Neue EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferketten
Seit Ende Juni ist die neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten in Kraft. Unternehmen und Händler in der EU haben jetzt 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Das bedeutet eine Sorgfaltspflicht für jene Unternehmen, die Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Leder oder Möbel in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Diese Unternehmen müssen jetzt sicherstellen, dass für ihre Produkt keine Wälder abgeholzt oder geschädigt wurden. Dafür reichen sie vor Einfuhr des Produktes eine Sorgfaltserklärung ein. Diese muss bestätigen, dass das Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zur Schädigung von Wäldern geführt hat. Weil der Begriff „Schädigung“ Interpretationsspielraum zulässt, enthält das Gesetz eine umfassende Definition, was als Waldschädigung betrachtet wird. Sie schließt die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen ein. Die Sorgfaltserklärung beinhaltet auch Angaben zu Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Achtung von Menschenrechten und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes. Bei Nichtbeachtung der Pflichten drohen Geldstrafen.