Beiträge in der Kategorie: Allgemeine Informationen

Europäisches Lieferkettengesetz: EU-Kommission will strenges Regelwerk

Die Lebensmittelbranche kommt nicht zur Ruhe. Erst im vergangenen Jahr haben Bundestag und Bundesrat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet und damit für viel Bewegung unter den betroffenen Unternehmen gesorgt. Im Februar nun hat die EU-Kommission mit einem eigenen Gesetzesentwurf nachgelegt.

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Lieferketten und KMU

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürften erleichtert sein, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an ihnen offenbar vorbeigeht. Denn, so die landläufige Meinung, gelte es ja nur für die Großen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für jene mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Das ist richtig und für die meisten KMUs trifft dies auch zu, doch eben nicht für alle. Die Tücke liegt im Detail: Manche Kleinunternehmen geraten indirekt ins Visier des LkSG, nämlich dann, wenn ihre eigenen, größeren Kunden der Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten nachkommen müssen.

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Der neue Nachhaltigkeitsstandard für die Lebensmittelbranche

Mit Blick auf unternehmerische Verantwortung entlang der Lieferkette schließt We Care Lücken bei bestehenden Standards und setzt einen neuen Maßstab. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) hat heute We Care, den neuen Nachhaltigkeitsstandard für die Lebensmittelbranche mit besonderem Fokus auf die Lieferkette, vorgestellt. We Care bestätigt zertifizierten Unternehmen, dass sie vom Anbau in den Ursprungsländern bzw. der Region …

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Kontakt

Axel Wirz
FiBL Deutschland e.V.
Tel: +49 69 713 7699 – 150
axel.wirz@fibl.org