We-Care-Audit – FAQ
10. Mai 2025

Anerkennung von Standards als Vorleistung in We-Care-Handlungsfeldern

1. Was bedeutet die Anerkennung von Standards im We-Care-Zertifizierungsprozess?

Die Anerkennung von Standards ermöglicht es Unternehmen, bestehende Zertifizierungen (z. B. ISO 14001, SA 8000) als Vorleistung im Rahmen der We-Care-Zertifizierung einzubringen. Dies reduziert den Auditierungsaufwand, da bereits geprüfte Anforderungen nicht erneut geprüft werden müssen.

2. Für welche Handlungsfelder von We Care können Standards anerkannt werden?

Standards können in folgenden We-Care-Handlungsfeldern anerkannt werden:

  • Umweltmanagement (UM): Zertifizierungen wie ISO 14001 oder EMAS können das gesamte Handlungsfeld abdecken. Die ISO 50001-Zertifizierung wird spezifisch für das Thema „Energiemanagement“ (UM 2) anerkannt.
  • Mitarbeiterverantwortung (MV): Zertifizierungen wie SA 8000, SMETA (2 Pillar), For Life oder Ecocert Responsible decken das gesamte Handlungsfeld ab.

3. Welche Optionen haben Unternehmen, wenn ein Standard anerkannt wird?

Unternehmen können zwischen zwei Optionen wählen:

  • Keine Auditierung des Handlungsfelds: Das Handlungsfeld wird vollständig aus der We-Care-Bewertung ausgeschlossen. Die Gewichtung der verbleibenden Handlungsfelder wird angepasst.
  • Reduziertes Audit: Die Auditdauer wird um bis zu 60 % reduziert. Die von der anerkannten Zertifizierung abgedeckten Kriterien werden nicht im Detail geprüft, aber zusätzliche We-Care-Kriterien werden auditiert.

4. Müssen Unternehmen ihre Zertifizierungen anerkennen lassen?

Nein, Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihre bestehenden Zertifizierungen anerkennen zu lassen. Sie können sich entscheiden, alle Handlungsfelder regulär im Rahmen eines We-Care-Audits prüfen zu lassen.

5. Wie funktioniert die Reduktion des Auditumfangs bei anerkannten Standards?

Die Auditdauer kann bei Vorliegen einer gültigen Zertifizierung reduziert werden. Die Reduktionen sind wie folgt begrenzt:

  • Umweltmanagement: Bis zu 50 %
  • Mitarbeiterverantwortung: Bis zu 50 %
  • Unternehmensführung: Bis zu 25 %

Die Reduktionen gelten pro Handlungsfeld und dürfen nicht summiert werden.

6. Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung eines Standards erfüllt sein?

  • Die Zertifizierung muss gültig sein und das Auditintervall darf nicht länger als 3 Jahre betragen.
  • Es dürfen keine offenen kritischen Abweichungen aus vorherigen Audits bestehen.
  • Der Auditbericht muss auf Anfrage vorgelegt werden.
  • Ein Maßnahmenplan zu festgestellten Abweichungen muss nachweislich umgesetzt worden sein.

7. Wer entscheidet über die Anerkennung eines Standards?

Die Entscheidung über die Anerkennung eines Standards trifft der We-Care-Steuerungsausschuss, basierend auf einer Prüfung durch den Standardträger (FiBL Deutschland e.V.). Dies gilt sowohl für neue Standards als auch für spezifische Zertifizierungen.

8. Wie können Unternehmen weitere Standards anerkennen lassen?

Unternehmen oder Standardgeber können einen kostenpflichtigen Antrag auf Anerkennung eines Standards beim We-Care-Standardhalter (FiBL Deutschland e.V.) stellen. Der Antrag muss Informationen zu den abgedeckten Kriterien und dem Auditprozess enthalten.

9. Was passiert, wenn eine anerkannte Zertifizierung offene Abweichungen aufweist?

Falls im Auditbericht einer anerkannten Zertifizierung kritische Abweichungen festgestellt werden, kann die Anerkennung als Vorleistung für das We-Care-Audit nicht anerkannt werden.

10. Wie wirkt sich die Anerkennung auf das Gesamtergebnis der We-Care-Zertifizierung aus?

Falls ein Handlungsfeld aufgrund einer anerkannten Zertifizierung komplett ausgeschlossen wird, wird es nicht in die Ergebnisberechnung einbezogen. Die Gewichtung der verbleibenden Handlungsfelder wird entsprechend angepasst:

  • Unternehmensführung: 30 %
  • Lieferkettenmanagement: 30 %
  • Umweltmanagement: 20 %
  • Mitarbeiterverantwortung: 20 %

11. Welche Vorteile bietet die Anerkennung von Standards?

  • Reduzierter Auditaufwand: Zeit- und Kostenersparnis bei der Auditierung.
  • Vermeidung von Doppelprüfungen: Bereits geprüfte Anforderungen werden nicht erneut auditiert.
  • Effiziente Ressourcennutzung: Konzentration auf nicht abgedeckte Kriterien.