Update Green Claims, CSRD & CSDDD
Rund um den von der EU-Kommission ausgerufenen Green Deal gibt es zahlreiche Verordnungen und Richtlinien. Nur mit strengen Regelungen wie CSRD, CSDDD oder Green Claims, so hieß es bisher, könne die EU ihre anspruchsvollen Klima- und Umweltziele erreichen. Jetzt, vor dem Hintergrund anhaltender Kritik von Unternehmen und ihren Verbänden, aber auch einer veränderten politischen Landschaft, nimmt die EU eine Kurskorrektur vor. Entbürokratisierung lautet nun das Mantra, insbesondere seitens der polnischen Ratspräsidentschaft im laufenden Trilog-Verfahren zwischen Kommission, Parlament und Rat (siehe We-Care-Newsletter Februar 2025).
Seit Ende Januar verhandeln die Trilog-Parteien, zur zweiten Runde trafen sie sich am 24. April. Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission am 26. Februar mit dem ersten Omnibus-Paket Vorschläge zu einer Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgelegt. Bis Ende Juni werden die Trilogpartner darüber beraten. Es ist davon auszugehen, dass die nun vorgelegten Änderungen angenommen werden und damit der regulatorische Druck auf die Unternehmen sinkt. So soll u. a. die Anzahl der ESRS-Datenpunkte um 70 Prozent reduziert werden.
Die Änderungen müssen dann noch in nationales Recht umgesetzt werden. Bis zur endgültigen Rechtsklarheit wird es also noch dauern. Auch wenn das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz derzeit auf Eis liegt und auf EU-Ebene noch diskutiert wird, entsteht kein rechtsfreier Raum. In Deutschland gilt weiterhin das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.
Es bleibt abzuwarten, welche Erwartungen Finanzmärkte, Konsumenten oder andere Stakeholder in diesem Szenario weiterhin an Unternehmen stellen. An der Notwendigkeit einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung oder verantwortungsvoller Lieferketten ändert sich jedoch nichts. Woran also sollen sich Unternehmen künftig orientieren, insbesondere solche, die soziale und ökologische Lieferketten und eine glaubhafte Berichterstattung ermöglichen wollen? Genau diesen Unternehmen bietet We Care als Gewährleistungsmarke Orientierung und Klarheit – sowohl bei internen Nachhaltigkeitsprozessen als auch bei der Positionierung gegenüber externen Stakeholdern wie Auftraggebern und eigenen Kunden. Denn We Care ist ein einheitlicher, vom Markenamt geprüfter Standard. Ein Standard, der die Einhaltung anspruchsvoller Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und darüber hinaus umweltbezogene Eigenschaften (Green Claims) garantiert.